Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.       Allgemeines

1.1.    Die Auftragnehmerin führt Aufträge gemäss diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung der Auftragnehmerin bestätigt der/die Auftraggeber/Auftraggeberin die Geltung dieser Bedingungen.

1.2.    Die von der Auftragnehmerin abgeschlossenen Verträge sind Produktverträge, sofern nichts anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erstellung eines Produkts, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere wird kein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg geschuldet.

1.3.    Die Angebote sind freibleibend, Änderungen bleiben vorbehalten. Alle Honorare verstehen sich in CHF (Schweizer Franken).

1.4.    Die Produkte werden, wenn nicht anders gekennzeichnet, in Handarbeit erstellt. Die Handarbeit wird nach dem besten Können der Auftragnehmerin ausgeführt, trotzdem gehören Imperfektionen zu den Charakteristika der Produkte.


2.       Kontaktaufnahme

2.1.    Die Kontaktaufnahme kann persönlich, per Mail, per Kontaktformular auf der Webseite, per sozialen Medien (WhatsApp, Instagram) oder per Telefon erfolgen.

2.2.    Wenn die Kontaktaufnahme persönlich, per Mail, per Kontaktformular auf der Webseite, per sozialen Medien (WhatsApp, Instagram) oder per Telefon erfolgt, werden die angegebenen Daten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen gespeichert. Diese Daten werden ohne Einwilligung des/der Auftraggebers/Auftraggeberin nicht weitergegeben.

2.3.    Wenn die Kontaktaufnahme per E-Mail, per Kontaktformular auf der Webseite, per sozialen Medien (WhatsApp, Instagram) oder per Telefon erfolgt, gelten die Sicherheitsbestimmung bzgl. der Datenübermittlung gemäss des Internet-Anbieters, des E-Mail-Anbieters, des Telefonanbieters oder der sozialen Medienplattform (WhatsApp/Instagram) des/der Auftraggebers/Auftraggeberin. Die Auftragnehmerin hat darauf keinen Einfluss und trägt keine Folgen im Falle des Verlusts dieser Daten.


3.       Kommunikation und Informationsaustausch

3.1.    Die Auftragnehmerin erstellt die Produkte auf der Grundlage der ihr von dem/der Auftraggeber/Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die Gewähr für die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit liegt bei dem/der Auftraggeber/Auftraggeberin.

3.1.1.     Sollten im Verlauf oder erst nach der Erstellung Korrekturen notwendig sein, welche zu Mehraufwand für die Auftragnehmerin führen, wird dieser Mehraufwand gemäss dem Stundenpreis der Auftragnehmerin (200.00 CHF pro angefangener Stunde) zusätzlich zur Offerte/dem Produktvertrag in Rechnung gestellt.

3.2.    Die Auftragnehmerin verpflichtet sich in der Kommunikation mit dem/der Auftraggeber/Auftraggeberin um eine möglichst zeitnahe Kommunikation.

3.3.    Der/Die Auftraggeber/Auftraggeberin verpflichtet sich in der Kommunikation mit der Auftragnehmerin um eine möglichst zeitnahe Kommunikation. Sollte es aufgrund der benötigten Antwortzeiten des/der Auftraggebers/Auftraggeberin zu Verzögerungen kommen, welche die fristgerechte Erstellung der Produkte durch die Auftragnehmerin erschwert oder verhindert, hat der/die Auftraggeber/Auftraggeberin keinen Anspruch auf die Einhaltung der vereinbarten Fristen.


4.       Preise, Verträge, Rechnungen

4.1.    Es kann eine kostenlose und unverbindliche Preiseinschätzung bei der Auftragnehmerin eingeholt werden. Diese hat keinen Anspruch auf Richtigkeit.

4.2.    Eine detaillierte und verbindliche Offerte kann erst nach einem ausführlichen Gespräch erstellt werden und wird zusammen mit dem Produktvertrag ausgehändigt. Nur wenn der/die Auftraggeber/Auftraggeberin und die Auftragnehmerin dem Vertrag zustimmen und ihn unterschrieben, gilt dieser als gültig.

4.3.    Im vereinbarten Preis des Produktvertrag sind, wenn nicht anders vereinbart, zwei bis zu 30-minütige Gespräche sowie ein Entwurf mit einer Überarbeitung enthalten. Sollten mehrere Gespräche, Entwürfe oder Überarbeitungen nötig sein, wird der Zeitaufwand gemäss dem Stundenpreis der Auftragnehmerin (200.00 CHF pro angefangener Stunde) zusätzlich zur Offerte/dem Produktvertrag dem/der Auftraggeber/Auftraggeberin in Rechnung gestellt.

4.4.    Anzahlung: Wenn nicht anders vereinbart, wird eine Anzahlung von 25% als Vorauszahlung fällig. Erst nach Erhalt der Anzahlung (entweder bar oder nachdem die Zahlung auf dem Konto der Auftragnehmerin eingegangen ist) beginnt die Auftragnehmerin mit der Erstellung des Auftrags des/der Auftraggebers/Auftraggeberin. Sollte die Anzahlung nicht geleistet werden, verliert der Vertrag zwischen der Auftragnehmerin und dem/der Auftraggeber/Auftraggeberin jegliche Gültigkeit.

4.5.    Sollte der Vertrag von der Auftragnehmerin oder dem/der Auftraggeber/Auftraggeberin nach erfolgter Unterschrift beider Parteien sowie einer möglichen geleisteten Anzahlung geändert werden wollen, muss dies schriftlich erfolgen. Die Änderung tritt nur in Kraft, wenn die Auftragnehmerin und der/die Auftraggeber/Auftraggeberin schriftlich zustimmen.

4.6.    Bei Nichtbezahlung von Rechnungen innert der gesetzten Frist, werden die benötigten persönlichen Daten des/der Auftraggebers/Auftraggeberin an eine/n Betreibungsbeauftragte/n oder an ein Inkassobüro oder eine entsprechende Institution weitergegeben. Zudem fallen pro ausgestellter Zahlungserinnerung/Mahnung je CHF 30.00 Mahngebühren an.


5.       Rücktrittsrecht

5.1.    Gemäss Artikel 19 des FAGG vom 03. September 2015 besteht kein Rücktrittsrecht bei Waren, die nach Kundespezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Da es sich bei den Produkten der Auftragnehmerin ausnahmslos um individuell gefertigte Produkte handelt, besteht kein Rücktrittsrecht.


6.       Stornierung / Vertragsauflösung

6.1.    Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, sich so gut wie möglich an vereinbarte Zeiten und Daten zu halten.

6.2.    Bei unvorhergesehenen Umständen (z.B. Krankheit), die die Arbeitsausführung der Auftragnehmerin erschweren oder verunmöglichen, kann die Auftragnehmerin jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Die bis dahin bereits ausgeführten Leistungen (inkl. Materialkosten, Vorbereitungszeiten, Abklärungen, Fahrtzeiten, etc.) müssen vollständig von dem/der Auftraggeber/Auftraggeberin bezahlt werden.

6.2.1.     Sollte ein Pauschalpreis vereinbart worden sein, wird die bis dahin geleistete Arbeitszeit gemäss dem Stundenpreis (200.00 CHF pro angefangener Stunde) der Auftragnehmerin abgerechnet. Sollte dieser Betrag den vereinbarten Pauschalpreis übersteigen, ist der vollständige Pauschalpreis zu bezahlen.

6.2.2.     Sollte eine Anzahlung geleistet worden sein, wird die Differenz zu den effektiven Kosten gemäss 6.2. und 6.2.1. von der Auftragnehmerin zurückerstattet. Sollten die Kosten gemäss 6.2. und 6.2.1. die Anzahlung überschreiten, wird die Anzahlung einbehalten und die Differenz muss zusätzlich von dem/der Auftraggeber/Auftraggeberin bezahlt werden.

6.2.3.     Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, den/die Auftraggeber/Auftraggeberin schnellstmöglich über Umstände zu informieren, welche zur Vertragsauflösung gemäss 6.2. führen.

6.3.    Für Stornierungen seitens des/der Auftraggebers/Auftraggeberin, gilt ebenfalls, dass die bis dahin bereits ausgeführten Leistungen (inkl. Materialkosten, Vorbereitungszeiten, Abklärungen, Fahrtzeiten, etc.) vollständig von dem/der Auftraggeber/Auftraggeberin bezahlt werden müssen.

6.3.1.     Sollte ein Pauschalpreis vereinbart worden sein, wird die bis dahin geleistete Arbeitszeit gemäss dem Stundenpreis (200.00 CHF pro angefangener Stunde) der Auftragnehmerin abgerechnet. Sollte dieser Betrag den vereinbarten Pauschalpreis übersteigen, ist der vollständige Pauschalpreis zu bezahlen.

6.3.2.     Sollte eine Anzahlung geleistet worden sein, wird diese nicht zurückerstattet, selbst wenn die Kosten gemäss 6.3. und 6.3.1. die Anzahlung unterschreiten. Sollten die Kosten gemäss 6.3. und 6.3.1. die Anzahlung überschreiten, wird die Anzahlung einbehalten und die Differenz muss zusätzlich von dem/der Auftraggeber/Auftraggeberin bezahlt werden.

6.3.3.     Der/Die Auftraggeber/Auftraggeberin verpflichtet sich, die Auftragnehmerin schnellstmöglich über Umstände zu informieren, welche zur Stornierung / Vertragsauflösung gemäss 6.3. führen.


7.       Drittanbieter

7.1.    Materialmenge und Materialkosten: Bei handgefertigten Produkten wird jeweils 25% mehr Material bestellt, als effektiv benötigt. Die gesamten Materialkosten werden dem/der Auftraggeber/Auftraggeberin in Rechnung gestellt.

7.2.    Druckkosten: Die Druckkosten werden dem/der Auftraggeber/Auftraggeberin in Rechnung gestellt.

7.3.    Versandkosten: Jegliche Versandkosten werden dem/der Auftraggeber/Auftraggeberin in Rechnung gestellt.

7.4.    Weitere für die Vertragserfüllung benötigten Kosten von Drittanbietern werden dem/der Auftraggeber/Auftraggeberin in Rechnung gestellt.

7.5.    Auf Kosten von benötigten Produkten oder Leistungen von Drittanbietern (z.B. Materialkosten oder Druckkosten) hat die Auftragnehmerin keinen Einfluss. Diese Kosten können sich unvorhergesehen zu jedem Zeitpunkt ändern. Sollten sich diese Kosten nach der Erstellung der Offerte ändern, darf die Auftragnehmerin die entsprechenden Preispositionen in der Offerte anpassen. Es besteht dabei kein Anspruch auf den ursprünglich vereinbarten Preis in der Offerte. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, den/die Auftraggeber/Auftraggeberin über solche Änderungen schnellstmöglich zu informieren. Der/Die Auftraggeber/Auftraggeberin hat daraufhin die Wahl, den aktualisierten Preis zu akzeptieren oder die entsprechenden Produkte/Leistungen der Drittanbieter, falls möglich, zu ändern. Falls keine Änderung möglich ist, muss der/die Auftraggeber/Auftraggeberin den aktualisieren Preis akzeptieren oder es kommt zu einer Stornierung gemäss 6.3.

7.6.    Die Auftragnehmerin ist nicht für die Qualität, Unversehrtheit oder Verfügbarkeit von Leistungen oder Produkten (inkl. Transport) von Drittanbietern verantwortlich. Für entsprechende Schäden, Qualitätseinbussen oder andere negative Konsequenzen ist die Auftragnehmerin nicht haftbar.


8.       Übergabe der Produkte

8.1.    Die Übergabe der Produkte erfolgt nur nach erfolgter kompletter Bezahlung (entweder bar oder nachdem die Zahlung auf dem Konto der Auftragnehmerin eingegangen ist).

8.2.    Die Übergabe kann persönlich geschehen. Wenn nicht anders vereinbart, findet die persönliche Produktübergabe in den Räumlichkeiten der Auftragnehmerin (die aktuelle Adresse ist auf der Webseite ersichtlich) statt.

8.3.    Die Produkte können per Post oder Kurierdienst gesendet werden.

8.3.1.       Der/Die Auftraggeber muss die Transportkosten übernehmen.

8.3.2.       Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die Produkte unbeschädigt an die Post oder den Kurierdienst zu übergeben.

8.3.3.       Für Transportschäden oder daraus resultierenden negativen Konsequenzen ist die Auftragnehmerin nicht verantwortlich oder haftbar.

8.3.4.       Eine Transportversicherung kann auf Wunsch des/der Auftraggeber/Auftraggeberin abgeklärt werden. Die für die Abklärungen und die Versicherung entstehenden Kosten sind von dem/der Auftraggeber/Auftraggeberin zu begleichen.

8.3.5.       Bei internationalen Bestellungen ist der/die Auftraggeber/Auftraggeberin zuständig für die Informationseinholung und Begleichung aller Importkosten, Zölle, Steuern oder weiteren Gebühren.

8.3.6.       Mit der Produktübergabe endet jegliche Verantwortung und Haftbarkeit der Auftragnehmerin und der Vertrag wird als erfüllt erachtet.

8.3.6.1.      Die Auftragnehmerin ist somit u.a., wenn nicht anders vereinbart, nicht verantwortlich für die Vorführung, Installation oder Entsorgung der Produkte.


9.       Leihgaben

9.1.    Sollte die Auftragnehmerin Gegenstände oder Produkte an den/die Auftraggeber/Auftraggeberin ausleihen, so sind die Leihgaben, wenn nicht anders vereinbart, bis spätestens 5 Tage nach dem Anlass unbeschädigt in die Räumlichkeiten der Auftragnehmerin (die aktuelle Adresse ist auf der Webseite ersichtlich) zurückzubringen.

9.2.    Sollte die Leihgabe beschädigt retourniert werden, ist der/die Auftraggeber/Auftraggeberin verpflichtet, den vollständigen Neupreis/Kaufpreis des Gegenstandes oder des Produkts zu bezahlen.


10.   Rechte

10.1.  Die Urheberrechte und alle anderen Rechte an angebotenen Produkten sowie Inhalten, Fotos, Bildern oder anderen Dateien auf der Website gehören, wenn nicht anders vermerkt, der Auftragnehmerin. Für die Reproduktion oder Nutzung jeglicher Elemente ist die schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin im Voraus einzuholen.

10.2.  Die Produkte sind nach dem erfolgten Kauf, wenn nicht anders vereinbart, für den privaten/persönlichen Gebrauch. Es ist somit untersagt, die Produkte weiterzuverkaufen, auszuleihen, zu reproduzieren oder anderweitig Profit aus den Produkten zu erwerben.

10.3.  Sollten Produkte für den geschäftlichen/kommerziellen Gebrauch gewünscht sein, so muss dies der Auftragnehmerin im Vorhinein mitgeteilt werden.


11.   Ort der Vertragsleistungen:

11.1.  Die Auftragnehmerin erbringt die Vertragsleistungen in ihren eigenen Räumlichkeiten auf eigene Kosten. Die Auftragnehmerin behält sich vor, ihre Dienstleistungen auch in anderen Räumlichkeiten anzubieten und durchzuführen.


12.   Haftung und Versicherungen

12.1.  Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, von entgangenem Gewinn und von Schäden aus Ansprüchen Dritter sind ausgeschlossen.

12.2.  Für etwaige Versicherungen (z.B. Transport, Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung) hat der/die Auftraggeber/Auftraggeberin selbst Sorge zu tragen, es wird kein Versicherungsschutz durch die Auftragnehmerin gewährt.


13.   Schriftformerfordernis

13.1.  Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Ändern vom Schriftformerfordernis.


14.   Salvatorische Klausel

14.1.  Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem/der Auftraggeber/Auftraggeberin einschliesslich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages mit dem/der Auftraggeber/Auftraggeberin einschliesslich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt.

14.2.  An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag mit dem/der Auftraggeber/Auftraggeberin einschliesslich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als lückenhaft erweist.


15.   Gerichtsstand und anwendbares Recht

15.1.  Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 9491 Ruggell. Der/die Auftraggeber/Auftraggeberin unterzieht sich für alle Verfahren dem gleichen Gerichtsstand.

15.2.  Es gelten die Bestimmungen des liechtensteinischen Rechts.


16.   Gültigkeit

16.1.  Diese Allgemeinen Bestimmungen treten am 01.02.2023 in Kraft.

 

 

 

Ruggell, 01.02.2023